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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 Zieldefinition 1. Finanzielle Leistungen für unsere Familien 2. Qualitätsvolle Betreuung unserer Kinder 3. Politik für unsere Jugend 4. Nutzung von digitalen Medien 5. Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen Maßnahmen Finanzielle Leistungen für unsere Familien Familien sollen in unserem Land in gesicherten Verhältnissen leben und auch die Familiengründung samt Kinderwunsch darf nicht an Finanziellem scheitern. Die Finanzierung der familienpolitischen Leistungen ist daher einer Reform zu unterziehen, um diese auch nachhaltig auf Dauer sicherstellen zu können. Die im Mai 2015 eingeführte „antragslose Familienbeihilfe“, bei der eine elektronische Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen auf Grund des automationsunterstützten Datenaustauschs durchgeführt wird, hat sich sehr bewährt. Ziel ist es, dieses Verfahren, ohne einen Antrag stellen zu müssen, zum Erhalt anderer Familienleistungen weiter zu entwickeln. Unsere Familien profitieren von einem schlanken Staat und dem Bürokratieabbau – ein erklärtes Ziel der Bundesregierung – und müssen nicht mehr ihre kostbare Zeit für Behörden und das Ausfüllen von Formularen aufwenden. • Reform der Finanzierung von familienpolitischen Leistungen: −− Der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) soll als zweckgebundene Gebarung die Kernleistungen nach den Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes weiterhin administrieren • Die Ergebnisse der Vorarbeiten zur FLAF-Reform sollen nochmals einer eingehenden Prüfung unterzogen und danach umgesetzt werden. Jedenfalls umgesetzt werden sollen: −− Prüfung der Verringerung des Anteils der Kostentragung durch den FLAF für nicht oder nur teilweise familienrelevante Leistungen −− Zusammenführung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag −− Entfall des Krankenversicherungsbeitrages bei Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in den Fällen einer bestehenden Pflichtversicherung −− Abdeckung der Mutter-Kind-Pass-Leistungen im Rahmen der Pflichtversicherung • Weiterentwicklung der antragslosen Verfahren zum Erhalt von Familienleistungen inklusive Gesetzesgrundlagen für Datentransfer (z.B. von Lehrlingsdaten im Zusammenhang mit neuem FB-Verfahren FABIAN) • Ziel: Nutzung bestehender Instrumente zur Koppelung von familienpolitischen Geldleistungen an bestimmte Bedingungen (Spracherwerb, Schulbesuch, Deutsch- und Wertekurse etc.) − − Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes und des Bildungskompasses zu einem umfassenden Entwicklungspass (unterschiedliche Schwerpunkte je nach Lebensabschnitt für Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit) • Europarechtskonforme Indexierung der Familienbeihilfe (Anpassung an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen EU-Staat) • Familien-Steuerbonus: Ein Plus bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr (Reduktion der Lohnsteuerpflicht; nicht negativ wirksam) • Prüfung: Streichung der Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf die Höhe des Pflegegeldes für erheblich beeinträchtigte Kinder Seite 102

Regierungsprogramm 20172022 Qualitätsvolle Betreuung unserer Kinder Die bestmögliche Betreuung unserer Kinder liegt uns allen am Herzen, innerhalb der Familie und außerhalb davon. Kinderbetreuungsangebote müssen weiter flächendeckend ausgebaut werden, damit adäquate, qualitätsvolle Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Auch alternative Betreuungsformen wie z.B. Tagesmütter, Betriebstageseltern, Generationenhäuser sollen gefördert werden. Die Betreuungseinrichtungen müssen sich zudem stärker an den Bedürfnissen der Eltern orientieren, vor allem was die Öffnungszeiten und die Qualität der Kinderbetreuung betrifft. Ein bundesweit geltender Qualitätsrahmen soll erarbeitet werden, damit die optimale Entwicklung und Förderung unserer Kinder gewährleistet ist. Die Schulferien, insbesondere die Sommerferien, stellen viele erwerbstätige Eltern und Alleinerziehende vor große Herausforderungen. Im Sinne der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden eine Ausweitung der professionellen Ferienbetreuung und die Vereinheitlichung der Ferien unter Einbindung der Schulpartner angestrebt. Das mit März 2017 eingeführte Kinderbetreuungsgeld-Konto soll evaluiert und entsprechend im Interesse der Verbesserung der Wahlfreiheit adaptiert werden. • Veränderung der Dauer des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes sowie des versicherungsrechtlichen Schutzes in Richtung der längstmöglichen Bezugsvariante des Kinderbetreuungsgeldes für alle Kinderbetreuungsgeldbezieher • Reform der Schulferienregelungen und Einführung von Herbstferien unter Einbindung der Schulpartner, um die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Schule für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrer zu optimieren • Ausweitung der professionellen Ferienbetreuung • Entwicklung eines Qualitätsrahmens für die Förderung von Kinderbetreuung −− Fokussierung auf die pädagogische Qualität und Betreuungsschlüssel −− Qualitätskriterien für Öffnungszeiten an regionalen Bedarf koppeln −− Einbeziehen der Kindergruppen −− Au-pair-Regelung weiterentwickeln −− Schaffung und Förderung von alternativen Betreuungsformen (Tagesmütter, Generationenhäuser, Betriebstageseltern, Betriebskindergärten) • Transparenz durch Zusammenlegung der Art.-15a-Vereinbarungen zum Ausbau von institutionellem Kinderbetreuungsangebot, Gratis-Kindergartenjahr und früher sprachlicher Förderung • Evaluierung und Adaptierung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos im Sinne der Verbesserung der Wahlfreiheit Politik für unsere Jugend Jugendpolitik ist Politik nicht nur für Jugendliche, sondern vor allem mit Jugendlichen und zugleich Querschnittsmaterie, die alle Ressorts betrifft. Aufgabe der Politik muss sein, die richtigen Strategien für die Bedürfnisse und Anliegen der jungen Menschen zu entwickeln, damit Österreichs Jugend optimale Rahmenbedingungen für ihre Zukunft vorfindet. Junge Menschen sollen darin unterstützt und gefördert werden, die unterschiedlichen Anforderungen in dieser Lebensphase zu meistern und sich zu eigenständigen Persönlichkeiten zu entwickeln. Wenn dies erforderlich ist, trägt die Kinder- und Jugendhilfe dazu bei, die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen, sie vor allen Formen der Gewalt zu schützen und die Erziehungskraft der Familien zu stärken. • Laufende Weiterentwicklung der Österreichischen Jugendstrategie und Ausbau des Kompetenzzentrums Jugend, um ministerienübergreifende Maßnahmen im Jugendbereich zu koordinieren und inhaltlich sowie methodisch zu unterstützen • Das aktive Wahlalter bei Betriebsratswahlen wird von 18 auf 16 Jahre gesenkt (Harmonisierung mit „Wählen ab 16“) und ersetzt den Jugendvertrauensrat. • Bundesweite Vereinheitlichung des Jugendschutzes Seite 103

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