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Das freiheitliche Steuer- und Entlastungsmodell

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26 || FPÖ-Steuer- und Entlastungsmodell 10 Entlastung der Klein- und Mittelbetriebe Die Regierungsparteien machen Klientelpolitik für Großkonzerne und Großbanken. Diese bekommen staatliche Milliardenhilfen bei Pleitegefahr oder Managementfehlern. Sie haben ungerechte Steuervorteile und zahlen gemessen am Gewinn nur geringe Steuern. Wir unterstützen die kleinen und mittleren Betriebe, die unter Bürokratie, Lohnnebenkosten und Kreditklemme stöhnen. Diese sichern als Rückgrat der heimischen Wirtschaft die österreichischen Arbeitsplätze, während die großen multinationalen Konzerne weiterziehen, wenn sie anderswo billiger produzieren können. Die FPÖ kämpft für: Steuerliche Erleichterungen für Klein- und Mittelbetriebe. Senkung des Eingangssteuersatzes auf 25% und Reform des Einkommensteuer-Tarifs. Da die Lohnsteuer ident ist mit der Einkommensteuer, reduziert sich die Einkommensteuer wie oben bei der Lohnsteuer dargestellt. Stopp der kalten Progression durch regelmäßige Anpassung der Tarifstufen an die Inflation. Verpflichtung der subventionierten Banken zu leistbaren Krediten für heimische Unternehmen. Ermöglichung alternativer Finanzierungsformen (z.B. Crowdfunding). Sicherung des Wirtschaftsstandortsdurch eine Facharbeiteroffensive gemeinsam mit den Betrieben. Totalreform des Gruppenbesteuerungsprivilegs für internationale Großkonzerne und Banken; siehe dazu Kapitel 13.

27 Abbau der Bürokratie und Abbau von Sinnlos- Vorschriften. Erleichterung von Betriebsübergaben. Senkung der Lohnnebenkosten. Befreiung von Zwangsbeiträgen. Vereinfachung der Personalverrechnung (Harmonisierung der Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage und der ASVG-Beitragsgrundlage; Wegfall des Großteils der 496 Beitragsgruppen etc.). Dadurch werden die Unternehmer und die Verwaltung entlastet. Rechtsformneutrale Besteuerung. 11 Betrugsbekämpfung Bekämpfung des Steuerbetruges und der Steuerhinterziehung Zur Sicherstellung des Steueraufkommens sind folgende Maßnahmen erforderlich: Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen für Unternehmenssteuern in der EU und EU-weiter Mindestsatz für die Unternehmenssteuern. Einführung eines umfassenden „Reverse Charge Systems“ für Unternehmer zur Vermeidung des Umsatzsteuerbetruges („Karussellbetrug“); siehe dazu Kapitel 12. Trockenlegung der Steueroasen und Schließung von Steuerschlupflöchern (siehe unten). Aufklärung der Steuerflucht im Zusammenhang mit dem Steuerabkommen Schweiz (Österreich ist Spitzenreiter in der Liste der Top-Ten-Kapitalfluchtländer aus der Schweiz). Aufstockung der personellen Ressourcen in der Finanzverwaltung zur Bekämpfung des Steuerbetruges und des zwischenstaatlichen Steuerwettbewerbs. www.FPOE-BILDUNGSINSTITUT.at

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