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Das freiheitliche Steuer- und Entlastungsmodell

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10 || FPÖ-Steuer- und Entlastungsmodell 2 Unbeschränkte Steuerpflicht für alle Österreicher Wer reich ist, kann es sich derzeit locker richten. Nicht nur der berühmte reiche Onkel aus Kanada, der – obwohl Österreicher – penibel seine offiziellen Tage in Österreich zählt, um hierzulande nur ja keine Steuer bezahlen zu müssen. Eine Stiftung in Liechtenstein, eine Briefkastenfirma in den Niederlanden, Luxemburg oder der Karibik, eine kleine Wohnung in Monte Carlo oder Scheinfirmen in Singapur: Bankern, Industriellen und Spitzensportlern steht die große, weite Welt der Steuervermeidung offen. Und die internationalen Berater stehen mit ihrer Expertise nur zu gerne bereit. In Österreich leben und alle Annehmlichkeiten genießen. Vielleicht in jungen Jahren eine teure Ausbildung an der Universität und Sozialleistungen auf Staatskosten konsumieren und Vorteile wie Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge in Anspruch nehmen; später aber, wenn die Gewinne sprudeln, die Steuer am anderen Ende der Welt bezahlen: Mit dieser Praxis soll nach den Vorstellungen der Freiheitlichen Partei Schluss sein. Mit einem einfachen Prinzip: Alle österreichischen Staatsbürger sollen unabhängig von ihrem weltweiten Wohnort oder ihrem gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sein. Das „Welteinkommen“ wird entsprechend den österreichischen Gesetzen versteuert und bildet die Basis. Natürlich müssen Auslandsösterreicher – wenn sie mehr als ein halbes Jahr außerhalb Österreichs leben – an ihrem ausländischen Wohnort Steuer zahlen. Und daran wird sich auch nichts ändern. Die im Ausland ab-

11 geführten Steuern werden natürlich auf die Gesamtsteuerbelastung in Österreich angerechnet. Der Differenzbetrag ist jedoch in Österreich zu bezahlen. Damit würden sich Steuersparmodelle zu Lasten der in Österreich verbliebenen Bürger nicht mehr rechnen und nutzlos werden. Wer nicht in Österreich Steuern zahlen will, kann seine Staatsbürgerschaft zurücklegen und auswandern. In den USA – einem Land mit traditionell niedrigen Steuern – ist diese Vorgangsweise gängige Praxis und hat die „Steuerflucht“ drastisch eingebremst. § 1 Absatz 2 Einkommensteuergesetz neu: Unbeschränkt steuerpflichtig sind jene natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte. 3 Spürbare Entlastung für niedrige und mittlere Einkommen durch neue Tarifstufen und das Ende der kalten Progression Freiheitliches Steuerentlastungsmodell Die Österreicher arbeiten einen guten Teil des Jahres für den Staat. Und besonders die Arbeitnehmer finanzieren mit der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer einen Großteil der Republik: 2014 waren es knapp 52 Milliarden Euro allein aus diesen beiden Steuern, die zwei Drittel des Staates finanzierten. Darüber hinaus sind die Sozialabgaben mittlerweile fast so hoch wie die www.FPOE-BILDUNGSINSTITUT.at

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