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Bremse für Zuzug in das Sozialssystem!

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„Fairness für die Österreicher“ kommt jetzt auch in der Mindestsicherung NEU

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4 Innenpolitik Neue Freie Zeitung EuGH negiert Folgen der Masseneinwanderung Der freiheitliche Delegationsleiter im EU-Parlament und FPÖ-Generalsekretär, Harald Vilimsky, kritisiert im NFZ-Interview die jüngsten Entscheidungen des EU-Gerichtshofs gegen Österreich: „Eine lange Reihe von migrationsfreundlichen Urteilen des EuGH:“ Der EuGH hat ein wichtiges Urteil gegen Österreich gefällt, indem er das in Oberösterreich geltende Mindestsicherungsgesetz für unzulässig erklärt hat. Halten Sie dieses Urteil für richtig? Vilimsky: Die Regelung sieht vor, dass Menschen, die zwar als Flüchtlinge anerkannt sind, aber nur einen befristeten Aufenthaltstitel haben, sowie subsidiär Schutzberechtigte eine geringere Mindestsicherung erhalten sollen als Österreicher oder Menschen mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel. Natürlich ist eine solche Regelung sinnvoll, weil sie einerseits die Anreize verringert, dass Menschen wegen Sozialleistungen nach Österreich zu migrieren versuchen. Sie ist aber auch richtig, weil es völlig unverständlich ist, warum Österreicher, die viele Jahre ins Sozialsystem eingezahlt haben, gleich viel erhalten sollen wie Menschen, die noch nie hier einbezahlt haben. Dieses Urteil fügt sich in eine lange Reihe von migrationsfreundlichen Urteilen des EuGH, die die Bemühungen gegen ungewollte Einwanderung mit allen Folgen – auch für die Sozialsysteme – erschweren. Der EuGH hat fast gleichzeitig auch das Lohndumping-Gesetz aufgehoben… Vilimsky: Ja, leider. Der Sinn dieser Bestimmung, die ja noch von der SPÖ-ÖVP-Regierung auf den Weg gebracht wurde, ist, dass die Verhängung grenzüberschreitender Verwaltungsstrafen gegen ausländische Arbeitgeber erleichtert werden soll, wenn diese in Österreich Niedriglohnarbeitnehmer beschäftigen und so einen unfairen Wettbewerbsvorteil haben. Jetzt haben wir durch den EuGH das Problem, dass ausländische Arbeitgeber in Sachen Lohndumping eigentlich kein großes Risiko mehr haben. „Österreich wird bei einer Sozialunion zu den Verlierern zählen.“ Hilfreich für inländische Arbeitnehmer ist das nicht. Das Europaparlament schlägt da in eine ähnliche Kerbe, wenn man sich die Haltung im Sozialausschuss bei der Familienbeihilfe für EU-Bürger anschaut. Was sagen Sie dazu? Vilimsky: Da ging es um einen von Österreich wesentlich mitinitiierten Änderungsantrag, der abgelehnt wurde. Wenn Kinder von EU-Bürgern nicht in Österreich leben, dann sollte die Familienbeihilfe für diese Kinder an das Preisniveau des Landes angepasst werden, in dem sie leben. Das erscheint mir durchaus fair, zumal sich diese Leistungen in den vergangen 15 Jahren fast verhundertfacht haben. Wir wollen mit dem Geld, das hier eingespart werden könnte, lieber die österreichische Familien stärker fördern. Sind diese Entscheidungen Schritte in Richtung einer Sozialunion, wie sie auch die SPÖ fordert? Vilimsky: Ja, das kann man so sehen. Aber Personenfreizügigkeit darf nicht bedeuten, dass man sich das beste Sozialsystem aussuchen kann. Bei einer weiteren Vertiefung der EU zu einer Sozialunion würde Österreich aufgrund unserer hohen Standards und des dann wohl zunehmenden Sozialtourismus zu den Verlierern gehören. Foto: EP Foto: EuGH Thema der Woche Der EuGH schert mit seinen Urteilen immer häufiger aus der Rolle des Hü EuGH gibt Weg in „ Offiziell ist der Sozialstaat noch nationale Angeleg Gesetz gegen Lohndumping gekippt, volle Mindestsicherung für „Schutzbedürftige“, volles Kindergeld für im Ausland lebende Kinder. Der EuGH und das Europaparlament beschneiden die Souveränität der Mitgliedstaaten und bauen die Bevormundungsunion aus, wegen der die Briten 2016 für den Ausstieg aus der EU votiert haben. Brüssel hat in den letzten Wochen gezeigt, dass sie aus dem Austritt der Briten aus der EU nichts gelernt hat und lernen will. Statt sich auf die Errungenschaften von Wirtschaftsgemeinschaft, Zollunion und Binnenmarkt zu konzentrieren und beschränken, greifen die Eurokraten, angestachelt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), immer tiefer in die Souveränitätsrechte der Mitgliedstaaten ein. Eingriffe in die Sozialpolitik Österreich bekam dies gleich dreimal zu spüren. So hob der EuGH zuerst eine Anti-Lohndumpingregelung auf, die von SPÖ und ÖVP im Gefolge der Ostöffnung des Arbeitsmarktes beschlossen worden ist. Und letzte Woche gab es gleich zwei Eingriffe in die Sozialpolitik des Landes. Zunächst entschied der Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments, dass eine Indexierung, sprich Anpassung des österreichischen Kindergelds für in der EU lebende Kinder an das Preisniveau des Heimatlandes nicht rechtens sei. Sollte Österreich das dennoch umsetzen, droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Dann lieferte der EuGH eine Bestätigung für Österreichs Ablehnung des UN-Migrationspaktes: Anerkannte Flüchtlinge dürfen nicht weniger Sozialleistungen erhalten als eigene Staatsbürger, unabhängig davon, ob der Flüchtling nur ein befristetes Aufenthaltsrecht besitzt, entschied der EuGH – und brachte damit die Mindestsicherungsregelung des Landes Oberösterreich zu Fall, gemäß der Asylanten einen Teil dieser Sozialleistung in Sachleistungen erhalten und für deren volle Auszahlung Integrationsvorleistungen erbringen müssten. Gleichbehandlungswahn „Man sieht hier auch, in welche falsche Richtung die EU läuft. Das ist eine Sozialdemokratisierung der EU“, bemerkte FPÖ-Chef und Landeshauptmann-Stellvertreter Man-

Nr. 48 Donnerstag, 29. November 2018 g Innenpolitik 5 POLITIK ANALYSIERT Foto: FPÖ Petra Steger FPÖ-Europasprecherin ters der Verträge aus und schlüpft in die Rolle des Gesetzgebers, die ihm nicht zusteht. Bevormundungsunion“ vor enheit, aber Brüssel greift immer weiter in die Sozialpolitik ein fred Haimbuchner zu diesem Urteil. Die FPÖ werde weiterhin daran festhalten und arbeiten, dass es einen Unterschied geben muss zwischen jenen, die durch Arbeit das Sozialsystem finanzieren und jenen, die noch keinen einzigen Cent in das System eingezahlt haben. Bei der Mindestsicherung geht es nicht um die Gleichbehandlung aller EU-Bürger, einem Eckpfeiler der EU, sondern um den Anspruch von Nichteuropäern auf Gleichberechtigung. Der wird ihnen vom EuGH voll eingeräumt. Künftig hat also jeder angeblich „Schutzbedürftige“ Anspruch auf monatlich 837 Euro, bei einer Lebensgemeinschaft sogar 1.256 Euro und bei Kindern noch zusätzlich mehr an Geld von den österreichischen Steuerzahlern. Magnetwirkung für Migranten Damit zementiert der EuGH zugleich auch die Magnetwirkung des europäischen Sozialstaates auf „Flüchtlinge“ ein. Im Zusammenspiel mit dem UN-Migrationspakt, den Brüssel, Berlin und Paris unbedingt umsetzen wollen, wird das wohl einen weiteren Massenansturm auf Europa auslösen. An den gewaltigen allmonatlichen EuGH verstärkt Magnetwirkung der europäischen Sozialstaaten. Foto: reporter.co.at Überweisungen in die Herkunftsländer der in Europa aufhältigen „Schutzbedürftigen“ ist erkenntlich, dass diejenigen, die es nach Österreich geschafft haben, auch ihre Zurückgebliebenen mit regelmäßigen Überweisungen unterstützen – bis sie diese im Rahmen der Familienzusammenführung ganz nachholen können. Die vielen „unbegleiteten Minderjährigen“ sind genau zu diesem Zweck überhaupt erst nach Europa geschickt worden. Und das ist nicht das erste Urteil, mit dem die europäischen Gerichtshöfe die Rechte von Einwanderern gestärkt haben – auf Kosten der Steuerzahler. Und diese judikative Vorleistung für die Brüsseler Eurokraten, war auch einer der Gründe, weshalb die Briten sich 2016 für den Austritt aus dieser Bevormundungsunion ausgesprochen haben. Da darf man es getrost als Drohung für den heimischen Sozialstaat auffassen, wenn der Spitzenkandidat der SPÖ, Ex-Klubobmann Andreas Schieder, für die Europawahl noch mehr „soziale Gerechtigkeit“, also die völlige Abgabe der Sozialagenden – und damit der mit den Zwangsabgaben gefüllten Sozialkassen – an Brüssel, durchsetzen will. Subsidiarität ist für uns Freiheitliche ein Begriff von zentraler Bedeutung und wurde deshalb auch zum roten Faden in Österreichs EU-Ratspräsidentschaft. Man begegnet diesem Begriff ständig im Zusammenhang mit der EU. Doch was bedeutet er eigentlich? Subsidiarität bedeutet weniger EU, dafür effizienter. Ein Europa, das sich auf die großen Fragen konzentriert und bei Themen, die besser auf nationaler Ebene geregelt werden können, zurücknimmt. Subsidiarität leben! Es geht dabei um nichts anderes als die sinnvolle, verhältnismäßige Zuweisung von Kompetenzen und staatliche Souveränität. Die FPÖ will keinen zentralistischen Superstaat. Wir wollen ein starkes Europa der eigenständigen Nationalstaaten, mit einem starken neutralen Österreich. Die Praxis in der EU sieht leider anders aus. In Fragen der Migration oder der Sozialhilfe auf EU-Ebene regt sich jedoch Widerstand gegen das zentrale „Drüberfahren“, wie sich am Versuchsballon des UN-Migrationspakts deutlich zeigt. Österreich hat eine Vorreiterrolle übernommen, bei gesellschaftlich heiklen Themen subsidiäre Rücksicht auf die Mitgliedstaaten zu nehmen. Das ist die Diversität Europas, die geschützt und nicht – via Migration – der linken Utopie eines „One-World-Einheitsbreis“ geopfert werden soll. Dort, wo keine Einigung der Mitgliedsstaaten gegeben ist, springt der Kommission verstärkt der EuGH bei, um über seine Rechtsprechung europäische Prinzipien und Gesetze zu schaffen. Dies schwächt das Vertrauen in EU-Institutionen und hat den Brexit provoziert. Aber die EU-Institutionen scheinen lernresistent zu sein.

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